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Fristablauf Geschwindigkeitsübertretung

  • Reisesachse
  • 8. Februar 2009 um 12:00
  • 1
  • 2
  • Reisesachse
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.525
    • 8. Februar 2009 um 12:00
    • #1

    Hallo,

    kann mir einer von euch sagen, ob die Frist noch bei 3 Monaten liegt. Meine bessere Hälfte wurde mal wieder geblitzt.

    Mir ist noch bekannt, das die Behörde nach 3 Monaten nix mehr eintreiben kann.


    Danke

    Gruß aus Pirna (Sächs.Schweiz)
    Bodo

    6 x AIDA: 2x cara, 2x vita, 1x diva, 1x bella
    3 x AROSA: 1x Donau komplett (Arosa Riva), 1x Rhein (Arosa Aqua), 1x Main/Mosel/Rhein (Arosa Brava), 1x Mein Schiff 1 (Rund um Westeuropa), 1x Arosa Riva Passau-Budapest-Passau, 1x SOL inkl. Island , AIDAsol, Mittelmeer 18 inkl. Suezkanal


    :aidabar:

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 8. Februar 2009 um 12:29
    • #2

    @Bodo

    Es ist so, wenn deine bessere Hälfte einen Anhörungsbogen bekommen hat,
    ab dem Datum gelten die 3 Monate. Hat sie bis dato keinen bekommen,
    dann kann es sein, daß sie zwar geblitzt wurde, aber die Fotos nicht ausge-
    wertet werden konnten.

    Grundsätzlich gelten die 3 Monaten ab dem Datum des Anhörungsbogen.

    Lg Sigi

  • Renate
    Gast
    • 8. Februar 2009 um 13:51
    • #3

    uih Sigi Du kennst Dich aber aus.
    Und was sagt uns das????????? ;) =)

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 8. Februar 2009 um 13:55
    • #4

    Renate

    Nein, das ist nicht auf meinen Mist gewachsen. Ich habe einen netten
    Nachbarn, der arbeitet in der Bußgeldstelle. :P

    Lg Sigi

  • Reisesachse
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.525
    • 8. Februar 2009 um 14:05
    • #5

    @ sigi

    Danke für Hinweis. Wenn Bild klar ist, hat man doch eh kaum Chancen das zu leugnen, oder?
    Wie siehts aus, wenn ich mal mit Ihren Auto fahre und geblitzt werde, kann man es dann abstreiten bei Anhörung`? Wohnen ja unter versch. Adressen

    Gruß aus Pirna (Sächs.Schweiz)
    Bodo

    6 x AIDA: 2x cara, 2x vita, 1x diva, 1x bella
    3 x AROSA: 1x Donau komplett (Arosa Riva), 1x Rhein (Arosa Aqua), 1x Main/Mosel/Rhein (Arosa Brava), 1x Mein Schiff 1 (Rund um Westeuropa), 1x Arosa Riva Passau-Budapest-Passau, 1x SOL inkl. Island , AIDAsol, Mittelmeer 18 inkl. Suezkanal


    :aidabar:

  • Ulrico
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 8. Februar 2009 um 17:24
    • #6

    Hallo,

    kurze Korrektur: die Dreimonatsfrist läuft ab Tatzeitpunkt und nicht erst ab Datum des Anhörungsbogens.

    Gruss
    Ulrich

    Gruss
    Ulrich

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrico (8. Februar 2009 um 17:25)

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 8. Februar 2009 um 17:51
    • #7

    Habe gerade noch mit einem Fachbereichsleiter der Bußgeldstelle gesprochen
    und der sagt ganz klar, die 3 Monatsfrist beginnt mit Datum des Anhörungs-
    bogens.

    Wie auch immer.

    Lg Sigi

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 8. Februar 2009 um 18:24
    • #8
    Zitat

    Original von Reisesachse
    @ sigi

    Danke für Hinweis. Wenn Bild klar ist, hat man doch eh kaum Chancen das zu leugnen, oder?
    Wie siehts aus, wenn ich mal mit Ihren Auto fahre und geblitzt werde, kann man es dann abstreiten bei Anhörung`? Wohnen ja unter versch. Adressen

    im Zweifelsfall muß man ein Fahrtenbuch führen.

    Lg Sigi

  • Reisesachse
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.525
    • 8. Februar 2009 um 19:53
    • #9

    Naja, warten wir es mal hab.

    Danke für die Hinweise

    Gruß aus Pirna (Sächs.Schweiz)
    Bodo

    6 x AIDA: 2x cara, 2x vita, 1x diva, 1x bella
    3 x AROSA: 1x Donau komplett (Arosa Riva), 1x Rhein (Arosa Aqua), 1x Main/Mosel/Rhein (Arosa Brava), 1x Mein Schiff 1 (Rund um Westeuropa), 1x Arosa Riva Passau-Budapest-Passau, 1x SOL inkl. Island , AIDAsol, Mittelmeer 18 inkl. Suezkanal


    :aidabar:

  • Ulrico
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 9. Februar 2009 um 08:43
    • #10

    Ich will ja nicht nerven, aber der Fachbereichsleiter der Bußgeldstelle irrt:
    die Verjährung beginnt zu laufen ab Tatzeitpunkt, vgl. § 31 Abs. 3 OWiG.
    Der Anhörungsbogen, bzw. die Anordnung auf Erlaß desselben unterbricht die bereits laufende Verjährung.

    Gruß
    Ulrich

    Gruss
    Ulrich

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 9. Februar 2009 um 09:24
    • #11

    Nein, Du nervst nicht. Aber habe ich was anderes gesagt?

    aber lies mal hier.

    Einmal editiert, zuletzt von sigi1610 (9. Februar 2009 um 09:25)

  • Ulrico
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 9. Februar 2009 um 09:49
    • #12

    Ja, Du hast was anderes gesagt :D. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erst ab Datum des Anhörungsbogens zu laufen, sondern ab Tatzeitpunkt. Wenn also der Anhörungsbogen beispielsweise 3 Wochen nach dem Verstoß ergeht, beträgt die restliche Verjährungsfrist nur noch 9 Wochen, die dann allerdings unterbrochen ist.

    Gruß
    Ulrich

    Gruss
    Ulrich

  • Reisesachse
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.525
    • 9. Februar 2009 um 17:36
    • #13

    Bin erstmal auf das TOP Foto meiner Sonne... gespannt.
    Werden dann ja sehen, ob es sich lohnt einen Einspruch geltend zu machen. Sie hat mir auch noch nicht die Übertretung genau verraten, jedenfalls war es vor dem 01.02.2009, ab dann gilt ja erst der schärfere Bußgeldkatalog.

    Gruß aus Pirna (Sächs.Schweiz)
    Bodo

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    3 x AROSA: 1x Donau komplett (Arosa Riva), 1x Rhein (Arosa Aqua), 1x Main/Mosel/Rhein (Arosa Brava), 1x Mein Schiff 1 (Rund um Westeuropa), 1x Arosa Riva Passau-Budapest-Passau, 1x SOL inkl. Island , AIDAsol, Mittelmeer 18 inkl. Suezkanal


    :aidabar:

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 9. Februar 2009 um 17:42
    • #14

    @Bodo

    Wird schon gutgehen.
    Ich drücke mal fest die Daumen.

    Lg Sigi

  • Krähennest-Baba
    Horizonteroberer
    Beiträge
    1.093
    • 9. Februar 2009 um 18:44
    • #15

    @ sigi: jetzt muss Dir ausnahmsweise mal widersprechen.
    Nix mit Daumen drücken, hier: Daumen runter !!!!

    @Bodo: Soso, ihr würdet also, wenns eben geht, den Staat bescheißen
    durch Leugnen oder sonst wie. Und das, obwohl Ihr eindeutig wisst, dass Ihr (sie) eine Owi begangen habt (hat).
    Was solln der Mist. Wer rast hat selbst Schuld, gefährdet andere,
    und sollte vor allem dann dazu stehen.
    Aber nein: Erstmal Einspruch einlegen - sollte was nachkommen -
    man ist ja Rechtsschutzversichert...
    Drei Termine fünf Verkehrssachverständige, einen dadurch gut verdienenden Anwalt - und schließlich: Gerichtsverhandlungen, die keiner braucht. Was glaubt Ihr, warum unsere Gerichte so überlaufen sind?? Und die Mühlen der Justiz langsamer mahlen.

    So - ich bin nicht der Moralist schlechthin, wie ihr wisst,
    aber das musste mal gesagt werden!

    LG Baba

    PS: rechtlich gesehen hat Ulrico Recht

    Einmal editiert, zuletzt von Krähennest-Baba (9. Februar 2009 um 18:48)

  • sigi1610
    Erleuchteter
    Beiträge
    9.834
    • 9. Februar 2009 um 18:52
    • #16

    @Andre

    Ich habe nicht gemeint es wird schon gutgehen bezüglich Staat
    bescheissen, ne ne.

    Das Daumendrücken galt nur dem nicht so hohen Bußgeld.

    Aber wer bescheißen will ,der soll auch büßen, haste vollkommen recht.
    Aber eigentlich ging es für mich um die 3 Monatsfrist.

    Lg Sigi

  • Krähennest-Baba
    Horizonteroberer
    Beiträge
    1.093
    • 9. Februar 2009 um 18:58
    • #17

    Dann is ja jooot, da kannisch mit leeve

  • postman
    Terrassenträumer
    Beiträge
    433
    • 9. Februar 2009 um 20:15
    • #18

    Hallo ;)

    Da muss ich Dir, Andre, Recht geben.

    Sonntag vorige Woche.

    Postmans Frau hat für SUPERPOSTMAN einen Crosstrainer ersteigert.

    Postman setzt sich am Sonntag vorige Woche ins Auto um das Teil abzuholen.

    Voller Freude und in der Erwartung, ein erstes Training zu absolvieren,

    knall ich mit 100 Sachen(70 erlaubt) in die Kontrolle einer Zivilstreife.

    Es war so und ich muss blechen und 3 Punkte nach Flensburg abdrücken.

    Tut zwar weh, aber ich werde in Zukunft aufmerksamer fahren.

    lg postman

  • Krähennest-Baba
    Horizonteroberer
    Beiträge
    1.093
    • 10. Februar 2009 um 15:45
    • #19
    Zitat

    Original von Reisesachse
    Bin erstmal auf das TOP Foto meiner Sonne... gespannt.
    Werden dann ja sehen, ob es sich lohnt einen Einspruch geltend zu machen. Sie hat mir auch noch nicht die Übertretung genau verraten, jedenfalls war es vor dem 01.02.2009, ab dann gilt ja erst der schärfere Bußgeldkatalog.


    Hallo Bodo, Du kannst uns ja teilhaben lassen,

    stell das TOP-Foto doch unter "Die schönsten Sonnen-Untergänge" rein.


    =) =) =) =) =) =)

    2 Mal editiert, zuletzt von Krähennest-Baba (10. Februar 2009 um 15:47)

  • Reisesachse
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.525
    • 10. Februar 2009 um 19:50
    • #20

    @ baba

    immer wieder amüsant, was du so schreibst. Hast ja aber auch Recht.
    Heute kam noch nix, also wieder einen Tag gewonnen... :D

    Gruß aus Pirna (Sächs.Schweiz)
    Bodo

    6 x AIDA: 2x cara, 2x vita, 1x diva, 1x bella
    3 x AROSA: 1x Donau komplett (Arosa Riva), 1x Rhein (Arosa Aqua), 1x Main/Mosel/Rhein (Arosa Brava), 1x Mein Schiff 1 (Rund um Westeuropa), 1x Arosa Riva Passau-Budapest-Passau, 1x SOL inkl. Island , AIDAsol, Mittelmeer 18 inkl. Suezkanal


    :aidabar:

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