Hallo,
kann mir einer von euch sagen, ob die Frist noch bei 3 Monaten liegt. Meine bessere Hälfte wurde mal wieder geblitzt.
Mir ist noch bekannt, das die Behörde nach 3 Monaten nix mehr eintreiben kann.
Danke
Hallo,
kann mir einer von euch sagen, ob die Frist noch bei 3 Monaten liegt. Meine bessere Hälfte wurde mal wieder geblitzt.
Mir ist noch bekannt, das die Behörde nach 3 Monaten nix mehr eintreiben kann.
Danke
@Bodo
Es ist so, wenn deine bessere Hälfte einen Anhörungsbogen bekommen hat,
ab dem Datum gelten die 3 Monate. Hat sie bis dato keinen bekommen,
dann kann es sein, daß sie zwar geblitzt wurde, aber die Fotos nicht ausge-
wertet werden konnten.
Grundsätzlich gelten die 3 Monaten ab dem Datum des Anhörungsbogen.
Lg Sigi
uih Sigi Du kennst Dich aber aus.
Und was sagt uns das?????????
Nein, das ist nicht auf meinen Mist gewachsen. Ich habe einen netten
Nachbarn, der arbeitet in der Bußgeldstelle.
Lg Sigi
@ sigi
Danke für Hinweis. Wenn Bild klar ist, hat man doch eh kaum Chancen das zu leugnen, oder?
Wie siehts aus, wenn ich mal mit Ihren Auto fahre und geblitzt werde, kann man es dann abstreiten bei Anhörung`? Wohnen ja unter versch. Adressen
Hallo,
kurze Korrektur: die Dreimonatsfrist läuft ab Tatzeitpunkt und nicht erst ab Datum des Anhörungsbogens.
Gruss
Ulrich
Habe gerade noch mit einem Fachbereichsleiter der Bußgeldstelle gesprochen
und der sagt ganz klar, die 3 Monatsfrist beginnt mit Datum des Anhörungs-
bogens.
Wie auch immer.
Lg Sigi
ZitatOriginal von Reisesachse
@ sigiDanke für Hinweis. Wenn Bild klar ist, hat man doch eh kaum Chancen das zu leugnen, oder?
Wie siehts aus, wenn ich mal mit Ihren Auto fahre und geblitzt werde, kann man es dann abstreiten bei Anhörung`? Wohnen ja unter versch. Adressen
im Zweifelsfall muß man ein Fahrtenbuch führen.
Lg Sigi
Naja, warten wir es mal hab.
Danke für die Hinweise
Ich will ja nicht nerven, aber der Fachbereichsleiter der Bußgeldstelle irrt:
die Verjährung beginnt zu laufen ab Tatzeitpunkt, vgl. § 31 Abs. 3 OWiG.
Der Anhörungsbogen, bzw. die Anordnung auf Erlaß desselben unterbricht die bereits laufende Verjährung.
Gruß
Ulrich
Nein, Du nervst nicht. Aber habe ich was anderes gesagt?
aber lies mal hier.
Ja, Du hast was anderes gesagt :D. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erst ab Datum des Anhörungsbogens zu laufen, sondern ab Tatzeitpunkt. Wenn also der Anhörungsbogen beispielsweise 3 Wochen nach dem Verstoß ergeht, beträgt die restliche Verjährungsfrist nur noch 9 Wochen, die dann allerdings unterbrochen ist.
Gruß
Ulrich
Bin erstmal auf das TOP Foto meiner Sonne... gespannt.
Werden dann ja sehen, ob es sich lohnt einen Einspruch geltend zu machen. Sie hat mir auch noch nicht die Übertretung genau verraten, jedenfalls war es vor dem 01.02.2009, ab dann gilt ja erst der schärfere Bußgeldkatalog.
@Bodo
Wird schon gutgehen.
Ich drücke mal fest die Daumen.
Lg Sigi
@ sigi: jetzt muss Dir ausnahmsweise mal widersprechen.
Nix mit Daumen drücken, hier: Daumen runter !!!!
@Bodo: Soso, ihr würdet also, wenns eben geht, den Staat bescheißen
durch Leugnen oder sonst wie. Und das, obwohl Ihr eindeutig wisst, dass Ihr (sie) eine Owi begangen habt (hat).
Was solln der Mist. Wer rast hat selbst Schuld, gefährdet andere,
und sollte vor allem dann dazu stehen.
Aber nein: Erstmal Einspruch einlegen - sollte was nachkommen -
man ist ja Rechtsschutzversichert...
Drei Termine fünf Verkehrssachverständige, einen dadurch gut verdienenden Anwalt - und schließlich: Gerichtsverhandlungen, die keiner braucht. Was glaubt Ihr, warum unsere Gerichte so überlaufen sind?? Und die Mühlen der Justiz langsamer mahlen.
So - ich bin nicht der Moralist schlechthin, wie ihr wisst,
aber das musste mal gesagt werden!
LG Baba
PS: rechtlich gesehen hat Ulrico Recht
@Andre
Ich habe nicht gemeint es wird schon gutgehen bezüglich Staat
bescheissen, ne ne.
Das Daumendrücken galt nur dem nicht so hohen Bußgeld.
Aber wer bescheißen will ,der soll auch büßen, haste vollkommen recht.
Aber eigentlich ging es für mich um die 3 Monatsfrist.
Lg Sigi
Dann is ja jooot, da kannisch mit leeve
Hallo
Da muss ich Dir, Andre, Recht geben.
Sonntag vorige Woche.
Postmans Frau hat für SUPERPOSTMAN einen Crosstrainer ersteigert.
Postman setzt sich am Sonntag vorige Woche ins Auto um das Teil abzuholen.
Voller Freude und in der Erwartung, ein erstes Training zu absolvieren,
knall ich mit 100 Sachen(70 erlaubt) in die Kontrolle einer Zivilstreife.
Es war so und ich muss blechen und 3 Punkte nach Flensburg abdrücken.
Tut zwar weh, aber ich werde in Zukunft aufmerksamer fahren.
lg postman
ZitatOriginal von Reisesachse
Bin erstmal auf das TOP Foto meiner Sonne... gespannt.
Werden dann ja sehen, ob es sich lohnt einen Einspruch geltend zu machen. Sie hat mir auch noch nicht die Übertretung genau verraten, jedenfalls war es vor dem 01.02.2009, ab dann gilt ja erst der schärfere Bußgeldkatalog.
Hallo Bodo, Du kannst uns ja teilhaben lassen,
stell das TOP-Foto doch unter "Die schönsten Sonnen-Untergänge" rein.
@ baba
immer wieder amüsant, was du so schreibst. Hast ja aber auch Recht.
Heute kam noch nix, also wieder einen Tag gewonnen...
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