Auch auf Kreuzfahrten lohnt es sich, die eine oder andere Reiseversicherung abzuschließen. Denn der richtige Versicherungsschutz kann bei Schadensregulierung sehr viel Zeit, Geld und Ärger sparen. Zu den bekanntesten Reiseversicherungen gehören dabei die Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseabbruchversicherung. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Reiseversicherungen, die aber im Normalfall kaum nötig sind.
Auslandskrankenversicherung – unverzichtbar für jeden!
Diese private Reisekrankenversicherung ist zweifelsohne die wichtigste Versicherung auf Kreuzfahrten. Sie sorgt für eine reibungslose Behandlung beim Arzt im Ausland. Die Kosten dafür werden vollständig übernommen. Wer dagegen rein gesetzlich versichert ist, muss oft Abstriche machen. Hier zahlt die Krankenkasse lediglich für die übliche medizinische Versorgung im Reiseland und nur innerhalb der EU. Die Standards in anderen Ländern sind dabei häufig deutlich unter den deutschen Standards angesiedelt. Oftmals wird man im Ausland wie ein Privatpatient behandelt, wodurch zusätzlich hohe Kosten entstehen können – eine Auslandskrankenversicherung deckt diese ab.
Besonders wichtig ist hier die Kostenübernahme für einen eventuell nötigen Krankenrücktransport. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen. Selbst die private Krankenversicherung lässt hier oft einzelne Kostenteile offen und deckt sie nicht vollständig ab. So kostet alleine der Rücktransport aus der Karibik nach Deutschland bis zu 60.000 Euro. Selbst wenn die Kreuzfahrt nur bis nach Mallorca führt, werden gut 10.000 Euro für den Krankenrücktransport fällig. Wichtig ist, vor Abschluss auf die Vertragsdetails zu achten.
Die Kosten für die Reisekrankenversicherung sind im Vergleich zu deren Leistungen sehr gering. Um die zehn Euro werden pro Jahr fällig. Abgedeckt sind meist Reisen bis zu sechs oder acht Wochen. Bei längeren Kreuzfahrten muss eine spezielle Police abgeschlossen werden, die dann teurer ausfallen kann.
Lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung für eine Kreuzfahrt?
Ja, eine Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls sinnvoll. Insbesondere, wenn die Kreuzfahrt lange im Voraus gebucht wurde, können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Sei es eine plötzliche Krankheit, eine Schwangerschaft oder auch die Arbeitslosigkeit und ein Vorstellungsgespräch, das genau in die Zeit der Kreuzfahrt fällt. Diese Gründe sorgen oft dafür, dass die Kreuzfahrt sprichwörtlich in letzter Minute abgesagt werden muss. Dann sind die bereits gezahlten Kosten jedoch oft verloren, zumindest ein Teil von ihnen. Die Reiserücktrittsversicherung kommt für die entstehenden Stornogebühren auf.
Lohnt sich eine Reisegepäckversicherung bei Kreuzfahrten?
Die Reisegepäckversicherung dagegen macht für eine Kreuzfahrt wenig Sinn. Zwar soll sie vor Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks schützen, allerdings ist dies in der Praxis nur selten der Fall. Grund dafür sind strenge Forderungen der Versicherungen. So darf das Gepäck nicht aus den Augen gelassen werden, Koffer werden am besten direkt zwischen die Beine geklemmt, statt sie einfach nur neben sich abzustellen. In südlichen Regionen sind Urlauber angehalten, keinen Schmuck zu tragen und selbst die Kamera muss am Körper befestigt und darf nicht einfach über der Schulter getragen werden. Daher gilt die Reisegepäckversicherung in aller Regel als reiner Kostenfaktor. Diese benötigt man auch auf Kreuzfahrten nicht.
Reiseabbruchversicherung: Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch
Sinnvoll ist dagegen wieder der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung für Kreuzfahrten. Durch einen Unfall oder eine schwere Verletzung bei einem Landgang kann es nötig sein, die Reise abzubrechen, um sich vor Ort behandeln zu lassen. In diesen Fällen werden die übrigen Reiseleistungen auf der Kreuzfahrt nicht mehr in Anspruch genommen. Die Reiseabbruchversicherung muss dann für die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen aufkommen. Das hat sogar vor einigen Jahren ein Gericht entschieden. In der Begründung hieß es, dass Kreuzfahrten aus Teilleistungen bestehen, die klar voneinander abgegrenzt werden können – zum Beispiel Ausflüge an Land, die gleich mitgebucht werden können.