Jetzt haben wir es schwarz auf weiss...
Ich verklag ">!!! Los, wir machen eine Sammelklage!!!
Seniorenkreuzfahrt statt Abenteuerkreuzfahrt:
Reisepreisminderung und Schadensersatz
Ihre bestandende Abiturprüfung wollten 2 Jugendliche mit Gleichaltrigen während einer Kreuzfahrt auf einem “Piratenschiff” in Dalmatien feiern. Anbieter der Kreuzfahrt war “Young & Sports”, die sich auf Reisen für Jugendliche bis 25 Jahre spezialisiert haben.
Allerdings war der Zweimaster für die Kreuzfahrt ausgebucht und so wurden die beiden Abiturientinnen auf einem anderem Schiff untergebracht. Auf dem Ersatzschiff wurden sie dann jedoch von Reisenden im Alter ab 75 Jahren begleitet. Diese unternahmen einen Seniorentripp.
Die beiden Abiturientinnen klagten und das Landgericht Frankfurt\Main sprach ihnen eine Reisepreisminderung von 80 Prozent auf den Reisepreis von 1100 Euro zu, außerdem erhielten sie einen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Das Gericht sah in der Tatsache, dass die Mitreisenden nicht wie im Katalog versprochen im Alter bis 25 Jahre seien einen schwerwiegenden Mangel. (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/24 S 15/04)
Quelle: Auf Kreuzfahrt