@Bodo
Es ist so, wenn deine bessere Hälfte einen Anhörungsbogen bekommen hat,
ab dem Datum gelten die 3 Monate. Hat sie bis dato keinen bekommen,
dann kann es sein, daß sie zwar geblitzt wurde, aber die Fotos nicht ausge-
wertet werden konnten.
Grundsätzlich gelten die 3 Monaten ab dem Datum des Anhörungsbogen.
Lg Sigi