Wer gern verreist, entdeckt beim Besuch der zahlreichen Basare und Markthallen an den unterschiedlichen Urlaubsorten immer wieder neue Gewürze, Kräuter, Früchte und regionale Spezialitäten sowie alkoholischen Leckereien in Flaschen hübsch verpackt. Die Verlockung ist oft groß ein besonderes „Schmankerl“ für sich selbst oder der Familie mit nach Hause zu nehmen. Doch vielen Passagieren ist nicht bewusst, dass grundsätzlich keine Speisen, insbesondere alle Fleisch-, Geflügel- Fisch-, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse zum Verzehr mit an Bord gebracht werden dürfen.
Alkoholischen Getränke sind laut Reglement ebenfalls strengstens untersagt und werden rückhaltlos, beim Check-in, der obligatorischen „Anreisekontrolle“, vom Schiffspersonal beschlagnahmt und erst am Ende der Kreuzfahrt wieder ausgehändigt. Offene Lebensmittel wandern dagegen in aller Regel sofort in den Mülleimer. In einigen Internetforen und Reiseblogs berichten Reisende gerne mal von anderen Verhaltensweisen und Erfahrungen. Diese bleiben allerdings die Ausnahme. Wo der schmale Grat der Abgrenzung verläuft liegt im Ermessen der Reederei und dem zuständigen Personal. Sollten mitgebrachte Getränke entdeckt werden, rechnen Sie im schlimmsten Fall damit, dass die Ware konfisziert wird.
Bei einer angebrochenen Flasche Wasser drückt die Crew hingegen häufig ein Auge zu. Professionell/industriell verpackten Lebensmitteln vom Hersteller wie Trockenware, Gewürze oder Süßigkeiten sind von der oben genannten Regel befreit.
Grund für diese Maßnahme ist, dass der Verkauf von Getränken ein Teil des kalkulierten Umsatzes einer jeden Reederei ist und somit auch Einfluss auf die Preisgestaltung der Reisepreise hat, und zum Anderen, die Verbreitung ansteckender Krankheiten durch importierte Tier- und Pflanzenprodukte an Land und auf Schiffen zu verhindern.