Während einer Kreuzfahrt änderte ein Schiff die Route, geplante Landgänge entfielen. Die Reederei erstattete zwar einen Teil der Kosten, wollte aber keine Entschädigung zahlen – zu Unrecht.
Was sagt man dazu.
Während einer Kreuzfahrt änderte ein Schiff die Route, geplante Landgänge entfielen. Die Reederei erstattete zwar einen Teil der Kosten, wollte aber keine Entschädigung zahlen – zu Unrecht.
Was sagt man dazu.
Wer nur Deine ersten beiden Zeilen, bzw. den Aufmacher im Zeitungsbericht liest, kann der Meinung sein, dass grundsätzlich Schadenersatz zu leisten ist und man kann über ein solches Urteil einfach nur den Kopf schütteln. Wenn man aber das Urteil zu diesem speziellen Fall liest, ist man wohl anderer Meinung. Die Reise wurde explizit als Grönlandfahrt ausgewiesen, die dann entfiel.
Das ist so, als ob eine Reise in die norwegischen Fjorde ausgeschrieben wird und schließlich geht's zu den Kanaren.
Genau. Die Betonung liegt ja auch auf "massiv".
In Bezug auf eine geringfügige Änderung der Route sei u.a. auf ein Urteil des AG Rostock vom 16.03.2012 (47 C 381/11) verwiesen:
Bei einer 14-tägigen Nordeuropa-Schiffsreise, bei der mehrere Häfen in Norwegen, Island und Schottland bedient werden, ist eine überwiegende Rückzahlung des Reisepreises ausgeschlossen, wenn lediglich ein in der Route vorgesehener Hafen nicht angesteuert wird.
(Aus den Gründen: ...Eine mehr als 50%-ige Minderung des Tagesreisepreises für den 28.06.2011 bzw. mehr als 40%-ige Minderung des Tagesreisepreises für den 29.06.2011 kommt nicht in Betracht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte die von ihr geschuldeten Leistungen am 28.06.2011 bis 14 Uhr und am 29.06.2011 ab 13 Uhr ordnungsgemäss erbrachte. Soweit die Kläger im Zusammenhang mit der Begründung ihrer geltend gemachten Ansprüche meinen, das Anlaufen des Hafens von R. habe den eigentlichen Charakter der Nordeuropareise bestimmt, ist dies nicht nachzuvollziehen. Die 14-tägige Seereise führte über mehrere Häfen in Norwegen einschliesslich des Nordkaps, über Island und über Schottland...).
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