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Kreuzfahrt: Anbieter trägt Anreise-Risiko

  • bjoern86
  • 11. April 2013 um 15:53
  • bjoern86
    Administrator
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    • 11. April 2013 um 15:53
    • #1

    Interessant: Der Bundesgerichts hof (BGH) hat in letzter Instanz verbraucherfreundlich entschieden, dass der Reiseanbieter das Anreise-Risiko trägt, wenn der Trip wegen höherer Gewalt ausfällt.

    [Blockierte Grafik: http://www.aidabar.net/images/icons/weiterlesen.png]

    2007 AIDAdiva Mittelmeer | 2010 AIDAblu Tauffeier (Hamburg) | 2011 AIDAsol Fanreise 1+2, Expedientenreise + Tauffeier (Warnemünde) | 2012 AIDAmar Emsüberführung | 2012 AIDAblu Rotes Meer | 2013 AIDAstella Clubnacht, Fantour, Expedientenreise | 2013 AIDAblu Mittelmeer 13 | 2014 AIDAstella Kanaren | 2016 AIDAprima Einführungsfahrt + Tauffeier (Hamburg) | 2016 Mein Schiff 2 Adria mit Kroatien | 2018 Neue Mein Schiff Einführungsfahrt | 2019 Mein Schiff 5 Großbritannien ab Hamburg II

    Schiffsbesichtigungen: 2017 Mein Schiff 6 | 2018 MS EUROPA | 2018 MS EUROPA 2

    Nächste Fahrt: MS Fridtjof Nansen

  • emann
    Horizonteroberer
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    • 11. April 2013 um 16:43
    • #2

    Hallo Björn.
    Danke für den Link zu diesen Gerichtsurteil. Ist ja wirklich mal absolut im Sinne des Verbrauchers entschieden.
    Na mal sehen was sich die Reiseveranstalter einfallen lassen um dieses Urteil irgendwie zu umgehen.

    08 Bella Kanaren

    09 Bella WMM

    09 Luna Kanaren

    10 Luna Nordland

    10 Bella WMM

    11 Bella Mallorca Kanaren

    12 Sol Kanaren 2 x

    13 Blu Transarabien

    13 Sol Norwegen

    14 Luna Karibik

    14 Sol Mallorca Suezkanal

    15 Luna Transkaribik

    15 Sol Kanaren

    16 Stella Transarabien

    16 Prima Metropolenroute

    17 Luna Karibik und Mexico

    17 Bella Mallorca Kiel

    18 Blu Kanaren Portugal Spanien

    18 Mar Transkaribik

    18/19 Mar Silvester Spanien/Portugal

    19 Blu Seychellen Kreta

    19/20 Luna Karibik

    20 Sol abgesagt

    20 Mar Ostsee

    20 Bella

    20 Blu MM

    20/21 Mar

  • Detlef Hahn
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.709
    • 11. April 2013 um 22:05
    • #3

    Dann wird man jetzt aber den Begriff "Pauschalreise" ganz neu definieren müssen, denn bislang ging man doch davon aus, dass unter diesem Begriff eine Reise verstanden wurde, bei welcher auch die Anreise mit enthalten sein muss, bzw. ich ging bislang davon aus.

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  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 11. April 2013 um 22:39
    • #4

    hast Du das Urteil und die Begründung gelesen?

  • Pepe
    Reling-Balancierer
    Beiträge
    128
    • 11. April 2013 um 23:53
    • #5

    ja ich gebe da auch Detlef recht, Pauschal sind sie dann wenn das Anreisepaket inkudiert ist. Die Berichterstattung ist nciht vollständig, denn es ist nicht definiert wie die ANreise ursprünglich organisiert war. War die Anreise incl. muss man das Anreiserisiko nicht tragen, ansonsten schon und genau die Angabe wie es war fehlt.

    Pepe

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  • Corpie
    Beckenrandschwimmer
    Beiträge
    28
    • 12. April 2013 um 06:48
    • #6

    Also ich gehe davon aus, dass sie individuell gebucht hatten, steht ganz oben im Anfang:

    Wer wegen des Vulkan ausbruchs 2010 in Island nicht zum Start seiner Kreuz fahrt fliegen konnte, muss die Passage nicht bezahlen – auch wenn er die Anreise selbst organisiert hat. Das hat der Bundes gerichts hof (BGH) entschieden. test.de berichtet.

  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 12. April 2013 um 10:11
    • #7

    wenn man sich doch die Mühe machen würde das Urteil und die Begründung zu lesen, dürfte nichts mehr offen sein.
    Corpie hat es erfasst

  • Detlef Hahn
    Erleuchteter
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    2
    Beiträge
    4.709
    • 12. April 2013 um 13:53
    • #8

    Doch, der Begründung ist zu entnehmen, dass individuell angereist wurde, aber da nicht nur die reine Kreuzfahrt, sondern noch Zusatzleistungen wie Essen und Trinken, Übernachtungen, Animation pp. enthalten sind, handele es sich um eine "Pauschalreise".

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    Einmal editiert, zuletzt von Detlef Hahn (12. April 2013 um 13:55)

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