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Flugverspätung Ersatzansprüche

  • Wuppernixe
  • 8. August 2010 um 18:29
  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 8. August 2010 um 18:29
    • #1

    Storno

    03.10.2008 ÖMM, Süd, Vita
    13.03.2009 VAE, Diva
    27.04.2010 Nordeuropa, Luna
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    Einmal editiert, zuletzt von Wuppernixe (15. Juni 2011 um 12:43)

  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 8. August 2010 um 22:17
    • #2

    schau mal hier rein.


    Vielleicht hilft das weiter.

  • Heri_Fantreff
    Erleuchteter
    Beiträge
    3.703
    • 9. August 2010 um 11:44
    • #3

    Wir hatten bei einem unserer Flüge nach Palma auch rd. 7 Stunden Verspätung. Eine Maschine war ausgefallen und eine andere musste zunächst aus dem normalen Flugbetrieb heausgenommen werden. Wir haben lediglich 2 Essengutscheine bekommen, womit wir beim Chinesen im Airport essen waren.
    Wie uns erging es rd. 120 AIDA-Gästen. Auch bei uns hat das Schiff wegen des Anreisearrangement gewartet, die Auslaufparty lief gegen 23 Uhr ( Ankunft am Schiff ) allerdings schon in vollen Zügen....:seufz:

    Wenn ich die Infos des Links so lese, hätten wir das wohl nicht so einfach hinnehmen sollen.?(

  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 9. August 2010 um 15:10
    • #4
    Zitat

    Original von Heri_Fantreff


    Wenn ich die Infos des Links so lese, hätten wir das wohl nicht so einfach hinnehmen sollen.?(

    Rischtisch!

    Man lässt sich leider viel zu viel gefallen, vielleicht hat man auch Angst als Querulant (oder "Nörgler" soll es hier ja auch geben) abgestempelt zu werden. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter in die Pflicht zu nehmen.
    Ansprüche müssen 4 Wochen nach Beendigung der Reise angemeldet werden.

  • Cap Hornier
    Profi
    Beiträge
    670
    • 9. August 2010 um 16:20
    • #5
    Zitat

    Original von Lehmbauer
    schau mal hier rein.


    Vielleicht hilft das weiter.

    Hierzu noch etwas:

    #87997
    AG FRANKFURT AM MAIN vom 3.02.2010
    29 C 2088/09

    Vorliegen "aussergewöhnlicher Umstände" nur bei von Fluggesell-
    schaft nicht beherrschbaren Geschehnissen

    Das Vorliegen "aussergewöhnlicher Umstände", die eine Ausgleichs-
    pflicht der Fluggesellschaft ausschliessen, kann nur bejaht werden,
    wenn das für die Beurteilung entscheidende Geschehen nicht von der
    Fluggesellschaft beherrscht werden konnte, nicht jedoch, wenn es
    sich um ein typisches Ereignis handelte, das in Ausübung der be-
    trieblichen Tätigkeit der Fluggesellschaft erwartet werden konnte.
    Dies gilt sowohl beim Vorliegen eines "technischen Defekts" als
    auch eines "unerwarteten Flugsicherungsmangels". (Aus den Gründen:
    ...Das Kriterium der Beherrschbarkeit bemisst sich insbesondere da-
    nach, ob der betreffende Vorgang unmittelbar in den betrieblichen
    Ablauf der Fluggesellschaft fällt. Der EuGH geht davon aus, dass es
    an der Beherrschbarkeit dann fehlt, wenn der Fehler oder das Prob-
    lem aus einer völlig anderen und deshalb von dem Unternehmen selbst
    nicht beherrschbaren Sphäre stammt. Der EuGH knüpft die Beherrsch-
    barkeit mithin an die Verantwortung für diesen Vorgang...).
    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV Zurück

    "Waschbrettbauch ist gut, aber ein bisschen mehr ist knuddeliger." (Sagt meine Frau.)

  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 18. September 2010 um 16:28
    • #6

    ja ja die außergewohnlichen Umstände, so hat Condor sich auch aus der Verantwortung gezogen.

    Nun ist ein Anwalt eingeschaltet---mal sehen-ich halte euch auf dem Laufenden

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  • Renate
    Gast
    • 18. September 2010 um 17:26
    • #7

    @Biggi,
    dann drücke ich mal die Daumen. Auf das alles zu eurer Zufriedenheit läuft.
    Man soll sich echt nicht alles gefallen lassen. Immerhin kostet so ein
    Flug Geld. Ist ja nicht umsonst.

  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 18. September 2010 um 17:57
    • #8

    Ja Renate, so seh ich das auch.

    Unsere Rechtsberatung machte uns Hoffnung, mal sehen.

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  • Wolfgang
    Galionsfigur
    Beiträge
    2.369
    • 19. September 2010 um 08:03
    • #9

    Hallo Freunde,
    wir hatten letzte Woche folgendes Erlebnis beim Flug mit LH von Frankfurt nach Florenz, Abflug 13.35 Uhr,Bording elf Uhr.
    Die Maschine stand auf dem Vorfeld, also wurde in einem speziellen Gate abgefertigt. Wir sind pünktlich um elf zum Bus gegangen. Dann im Flieger ein Warten. Es fehlten vierzehn Personen von unserer Gruppe deren Koffer schon verladen waren. Sie hatten noch gemütlich ein Käffchen geschlürft, sind dann an der Sicherheitskontrolle nicht schnell durch gekommen, man hatte dort fünf Minuten eingeplant, wurde aber eine halbe Stunde draus. Deren Koffer mussten wieder ausgeladen werden, dann war der Luftraum zu, das war in Frankfurt schon eine Stunde Verspätung. Duch ein Gewitter in Florenz verzögerte sich die Landung nochmals um eine halbe Stunde.:grrrrrr:
    Alle weiteren Flüge haben sich dadurch natürlich auch verspätet.
    Wer trägt hier die Schuld??(

    Schöne Grüße
    Wolfgang8)

    Jan.-Feb. 2014 Cara SA 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang (19. September 2010 um 08:04)

  • brücke
    Horizonteroberer
    Beiträge
    1.059
    • 3. Oktober 2010 um 21:50
    • #10

    Moin Wolfgang,

    habe für eine Antwort lange überlegt, .............................................

    aber du solltest die Gruppe Deiner Freunde und Mitflieger wechseln,
    denn die könne ja nur etwas für den verspäteten Start.


    Alle andere war einfach nur Pech.! und trotzdem war es sicher voll Schei….

    Das kann ich gut nachvollziehen, wir haben in Ägypten eine halbe Stunde auf einen " Kollegen " gewartet der in einem Papyrus Museum sich eine besondere Schrift hat einfallen lassen ..... Bravo.

    Die Rückfahrt zum Konvoi war sehr erlebnisvoll ............................
    wir hätten Ihn einfach gleich auslachen sollen aber, das ist ja jetzt auch in diesen Ländern verboten

    das nur einmal kurz dazu

    Grüße von der ... Brücke

    Liebe Grüße von der .... Brücke.

  • utemanni
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 4. Oktober 2010 um 12:37
    • #11

    Hallo Biggi,
    wir waren im gleichen Flieger und haben auch einen Anwalt eingeschaltet.
    Der hat uns eigentlich keine grossen Hoffnungen gemacht.
    Aber mal abwarten. Vielleicht können wir ja unsere Ergebnisse mal vergleichen.

    LG
    Ute

  • Molax
    Gast
    • 4. Oktober 2010 um 12:40
    • #12
    Zitat

    Original von Wolfgang

    Die Maschine stand auf dem Vorfeld, also wurde in einem speziellen Gate abgefertigt. Wir sind pünktlich um elf zum Bus gegangen. Dann im Flieger ein Warten. Es fehlten vierzehn Personen von unserer Gruppe deren Koffer schon verladen waren. Sie hatten noch gemütlich ein Käffchen geschlürft, sind dann an der Sicherheitskontrolle nicht schnell durch gekommen, man hatte dort fünf Minuten eingeplant, wurde aber eine halbe Stunde draus. .
    Wer trägt hier die Schuld??(

    Schöne Grüße
    Wolfgang8)


    Für mich eindeutig die 14 Personen die nicht pünktlich waren.
    Fünf Minuten für Sicherheitskontrolle einplanen,wer macht denn sowas?
    Aber Pünktlichkeit scheint eben keine Tugend mehr zu sein ?(
    Die Fluggesellschaft kann nichts für unpünktliche Flugäste.
    Wer noch gemütlich Kaffee trinken will kann das in den meisten Flüghäfen auch noch nach der Sicherheitskontrolle

    2 Mal editiert, zuletzt von Molax (4. Oktober 2010 um 12:47)

  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 4. Oktober 2010 um 22:39
    • #13

    Ute du hast eine Mail von mir.

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  • Wuppernixe
    Galionsfigur
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    1.949
    • 10. Februar 2011 um 15:02
    • #14

    gelöscht

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    Einmal editiert, zuletzt von Wuppernixe (12. Februar 2011 um 19:18)

  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 10. Februar 2011 um 20:12
    • #15

    zur Klarstellung bitte
    - wen habt ihr verklagt?
    - wer hat den Vergleich angeboten, die Beklagte oder hat das Gericht hat einen Vergleichsvorschlag gemacht?

  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 10. Februar 2011 um 20:34
    • #16

    gelöscht

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    2 Mal editiert, zuletzt von Wuppernixe (12. Februar 2011 um 19:18)

  • Lehmbauer
    Terrassenträumer
    Beiträge
    382
    • 10. Februar 2011 um 21:53
    • #17
    Zitat

    Original von Wuppernixe
    wir haben Condor verklagt.

    Auf Vorschlag des Gerichts wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen.

    Unser Anwalt ist guter Dinge.

    ...dem Condor aber noch nicht zugestimmt hat!??
    Wie ich anfangs geschrieben habe, man muss sich nicht alles gefallen lassen.
    Leider verlässt einen manchmal ohne eine Rechtsschutzversicherung im Rücken der Mut. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind nicht gerade niedrig.
    Deshalb Glückwunsch zum Etappensieg.
    Alles wird gut.

  • utemanni
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 11. Februar 2011 um 07:20
    • #18

    wir haben Condor verklagt, weil sie uns pro Person nur 200,-€ angeboten haben.Unser Anwalt ist aber guter Dinge den Prozess zu gewinnen. Es liegen übrigends soviele Klagen gegen Condor vor, dass am Gericht mehr Personal eingestellt wurde.

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