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  1. Kreuzfahrten und mehr | MEERTREFFEN Kreuzfahrtforum
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"Schwarzfahrer"

  • Detlef Hahn
  • 8. Mai 2009 um 12:48
  • Detlef Hahn
    Erleuchteter
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    2
    Beiträge
    4.709
    • 8. Mai 2009 um 12:48
    • #1

    Diesen mehrfach preisgekrönten Kurzfilm (10 Minuten) habe ich vor mehreren Jahren mal auf ARTE gesehen.

    Einfach genial!

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  • muskatnuss
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    3.604
    • 8. Mai 2009 um 14:12
    • #2

    Habe " das Original" erlebt. Dachte ich wäre im Traum. War echt traumatisch.

  • Heri_Fantreff
    Erleuchteter
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    3.703
    • 8. Mai 2009 um 14:16
    • #3

    Dass es so etwas immer noch gibt...... :grrrrrr:

  • Wuppernixe
    Galionsfigur
    Beiträge
    1.949
    • 8. Mai 2009 um 14:29
    • #4

    Arvi hat dein Nachbar DEINEN Fahrschein aufgegessen????

    lach

    Detlef echt köstlich

    03.10.2008 ÖMM, Süd, Vita
    13.03.2009 VAE, Diva
    27.04.2010 Nordeuropa, Luna
    30.07.2010 ÖMM, Nord, Diva
    11.07.2011 ÖMM, Diva
    30.01.2012 SOA 5, Diva
    30.05.2012 WMM, Bella
    27.04.2013 Ostsee, Cara
    09.11.2013 Kanaren, Stella
    23.08.2014 WMM, Vita
    03.12.2014 Orient/Indien, Aura
    23.08.2015 Adria, Vita

  • Bananenweizen
    Rückenschnorchler
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    84
    • 8. Mai 2009 um 15:01
    • #5

    nee, wat schön =)

    AIDAbella / 09.05.09-16.05.09 / wMM
    AIDAdiva / 04.06.10-11.06.10 / öMM
    AIDAbella / 23.09.13-03.10.13 / Nordamerika
    AIDAsol / 08.08.15-18.08.15 / Nordeuropa

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  • Donaldinho
    Terrassenträumer
    Beiträge
    476
    • 8. Mai 2009 um 16:52
    • #6

    Sehr schön Detlef,
    das Ding mal wieder in Erinnerung zu rufen.
    Ist von Pepe Danquart, der dafür
    1994 sogar den Oscar für den besten Kurzfilm erhielt.
    Reeesssppekt !!!!!!!!!

    Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch mittlerweile
    "Schwarzfahren" glücklicherweise schon lange nicht mehr.
    Heißt ja nun "Erschleichen von Leistungen".

    LG Donald

    PS: Fuzzy solltest Du hier lesen, bitte KEINEN KOMMENTAR

  • Detlef Hahn
    Erleuchteter
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    4.709
    • 8. Mai 2009 um 18:13
    • #7
    Zitat

    Original von Donaldinho
    Sehr schön Detlef,
    das Ding mal wieder in Erinnerung zu rufen.
    Ist von Pepe Danquart, der dafür
    1994 sogar den Oscar für den besten Kurzfilm erhielt.
    Reeesssppekt !!!!!!!!!

    Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch mittlerweile
    "Schwarzfahren" glücklicherweise schon lange nicht mehr.
    Heißt ja nun "Erschleichen von Leistungen".
    LG Donald

    PS: Fuzzy solltest Du hier lesen, bitte KEINEN KOMMENTAR

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    Den Straftatbestand der Leistungserschleichung gem. § 265a StGB kennt man bereits seit 1935. Es handelt sich quasi um eine notwendige Ergänzung des Betrugstatbestandes (§ 263 StGB), da nur solche Fälle als Betrug erfasst werden können, wenn der Täter beispielsweise bei einer Aufsichtsperson oder dem Schaffner usw. einen Irrtum erregt hat. Hieran fehlt es aber, wenn sich jemand unbemerkt in ein Fahrzeug einschleicht. Übrigens: Auch ein Automat kann sich nicht irren.
    Also: Die sogenannte Irrtumserregung ist unabdingbares Tatbestandsmerkmal beim Betrug. :D ;)

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  • Donaldinho
    Terrassenträumer
    Beiträge
    476
    • 8. Mai 2009 um 18:30
    • #8

    Uuuhps Detlef,
    Donald zieht seine Matrosenmütze vor Dir.
    So genau, hätte ich es nicht auf die Reihe bekommen.
    Irrtumserregung indes ist klar:
    Du zeigst einen gefälschten, verfälschten oder ungültigen
    Fahrschein vor und landest letztlich (wenn Du es oft genug gemacht hast) wegen Betruges vor Gericht.
    Besser ist halt (im Falle des Benutzens eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrschein) direkt kein Ticket vorzulegen...
    Dann ist es NUR Erschleichen von Leistungen.
    Erschleichen sieht eine Höchststrafe von 1 Jahr,
    Betrug eine bis zu 5 Jahren vor.

    Interessant wäre die Geschichte bezüglich
    "Blinder Passagiere" (genauso ein bescheuerter Ausdruck wie Schwarzfahren) an Bord.
    Ist das Betrug oder Erschleichen von Leistungen ???
    Was meinst Du?

    LG Donald

  • Heri_Fantreff
    Erleuchteter
    Beiträge
    3.703
    • 8. Mai 2009 um 20:40
    • #9

    @ Donaldinho

    Kein Wunder. Detlef ist vom Fach !! :D

  • Donaldinho
    Terrassenträumer
    Beiträge
    476
    • 8. Mai 2009 um 20:50
    • #10
    Zitat

    Original von Heri_Fantreff
    @ Donaldinho

    Kein Wunder. Detlef ist vom Fach !! :D

    Na klar - das merkt man doch gleich,
    daher war die Frage auch ganz ernst gemeint,
    was sind "blinde Passagiere" in Deutschland rechtlich.
    Ich cruise noch im Net diesbezüglich.....

    Lg Dnld

  • Detlef Hahn
    Erleuchteter
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    4.709
    • 8. Mai 2009 um 22:23
    • #11

    Die Begriffe des "blinden Passagiers" und des "Schwarzfahrers" sind dem Gesetzestext des StGB nicht zu entnehmen und sind kriminologische Begriffe.
    Beide Tätergruppen werden im Strafrecht gleich behandelt. Ihre strafbaren Handlungen deckt der § 265a StGB ab.
    Als blinden Passagier würde ich jemanden bezeichnen, der entweder ein Schiff oder ein Flugzeug widerrechtlich benutzt, d.h. ohne die Passage zu bezahlen.
    Schwarzfahrer sind wohl mehr auf der Straße oder Schiene unterwegs.
    ("Schwarz fahren - Geld sparen" =))

    Während es sich bei dem "Schwarzfahren" i.d.R. wohl um ein Antragsdelikt handelt (geringe Schadenshöhe), dessen Verfolgung meist nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt, handelt es sich beim "blinden Passagier" wohl um ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt wird. Vgl. hierzu den Abs.3 des § 265a StGB.

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  • muskatnuss
    Erleuchteter
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    3.604
    • 9. Mai 2009 um 12:43
    • #12

    Meine Erlebnisse waren direkt nach der "Erst-sendung" vom Kurzfilm. Ich habe mich scheckig gelacht. Hat der Typ tatsächlich die Fahrkarte geschnappt und gegessen.
    Voll geil. Nur der Schaffner hat den Film nicht gesehen, und DER alte Mann müsste 40 Euronen herausgeben. Ya Mon!!! Rastafararei!!!

  • FUZZY
    Terrassenträumer
    Beiträge
    373
    • 9. Mai 2009 um 13:53
    • #13

    Donaldinho


    Kein Kommentar

    Hoffe damit gedient zu haben, oder was auch immer zum Spaß an der Sache beitragen kann


    Fuzzy :D

    2 Mal editiert, zuletzt von FUZZY (9. Mai 2009 um 13:56)

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