Diesen mehrfach preisgekrönten Kurzfilm (10 Minuten) habe ich vor mehreren Jahren mal auf ARTE gesehen.
Einfach genial!
Diesen mehrfach preisgekrönten Kurzfilm (10 Minuten) habe ich vor mehreren Jahren mal auf ARTE gesehen.
Einfach genial!
Habe " das Original" erlebt. Dachte ich wäre im Traum. War echt traumatisch.
Dass es so etwas immer noch gibt......
Arvi hat dein Nachbar DEINEN Fahrschein aufgegessen????
lach
Detlef echt köstlich
nee, wat schön
Sehr schön Detlef,
das Ding mal wieder in Erinnerung zu rufen.
Ist von Pepe Danquart, der dafür
1994 sogar den Oscar für den besten Kurzfilm erhielt.
Reeesssppekt !!!!!!!!!
Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch mittlerweile
"Schwarzfahren" glücklicherweise schon lange nicht mehr.
Heißt ja nun "Erschleichen von Leistungen".
LG Donald
PS: Fuzzy solltest Du hier lesen, bitte KEINEN KOMMENTAR
ZitatAlles anzeigenOriginal von Donaldinho
Sehr schön Detlef,
das Ding mal wieder in Erinnerung zu rufen.
Ist von Pepe Danquart, der dafür
1994 sogar den Oscar für den besten Kurzfilm erhielt.
Reeesssppekt !!!!!!!!!Übrigens gibt es im Strafgesetzbuch mittlerweile
"Schwarzfahren" glücklicherweise schon lange nicht mehr.
Heißt ja nun "Erschleichen von Leistungen".
LG DonaldPS: Fuzzy solltest Du hier lesen, bitte KEINEN KOMMENTAR
Den Straftatbestand der Leistungserschleichung gem. § 265a StGB kennt man bereits seit 1935. Es handelt sich quasi um eine notwendige Ergänzung des Betrugstatbestandes (§ 263 StGB), da nur solche Fälle als Betrug erfasst werden können, wenn der Täter beispielsweise bei einer Aufsichtsperson oder dem Schaffner usw. einen Irrtum erregt hat. Hieran fehlt es aber, wenn sich jemand unbemerkt in ein Fahrzeug einschleicht. Übrigens: Auch ein Automat kann sich nicht irren.
Also: Die sogenannte Irrtumserregung ist unabdingbares Tatbestandsmerkmal beim Betrug.
Uuuhps Detlef,
Donald zieht seine Matrosenmütze vor Dir.
So genau, hätte ich es nicht auf die Reihe bekommen.
Irrtumserregung indes ist klar:
Du zeigst einen gefälschten, verfälschten oder ungültigen
Fahrschein vor und landest letztlich (wenn Du es oft genug gemacht hast) wegen Betruges vor Gericht.
Besser ist halt (im Falle des Benutzens eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrschein) direkt kein Ticket vorzulegen...
Dann ist es NUR Erschleichen von Leistungen.
Erschleichen sieht eine Höchststrafe von 1 Jahr,
Betrug eine bis zu 5 Jahren vor.
Interessant wäre die Geschichte bezüglich
"Blinder Passagiere" (genauso ein bescheuerter Ausdruck wie Schwarzfahren) an Bord.
Ist das Betrug oder Erschleichen von Leistungen ???
Was meinst Du?
LG Donald
@ Donaldinho
Kein Wunder. Detlef ist vom Fach !!
ZitatOriginal von Heri_Fantreff
@ DonaldinhoKein Wunder. Detlef ist vom Fach !!
Na klar - das merkt man doch gleich,
daher war die Frage auch ganz ernst gemeint,
was sind "blinde Passagiere" in Deutschland rechtlich.
Ich cruise noch im Net diesbezüglich.....
Lg Dnld
Die Begriffe des "blinden Passagiers" und des "Schwarzfahrers" sind dem Gesetzestext des StGB nicht zu entnehmen und sind kriminologische Begriffe.
Beide Tätergruppen werden im Strafrecht gleich behandelt. Ihre strafbaren Handlungen deckt der § 265a StGB ab.
Als blinden Passagier würde ich jemanden bezeichnen, der entweder ein Schiff oder ein Flugzeug widerrechtlich benutzt, d.h. ohne die Passage zu bezahlen.
Schwarzfahrer sind wohl mehr auf der Straße oder Schiene unterwegs.
("Schwarz fahren - Geld sparen" =))
Während es sich bei dem "Schwarzfahren" i.d.R. wohl um ein Antragsdelikt handelt (geringe Schadenshöhe), dessen Verfolgung meist nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt, handelt es sich beim "blinden Passagier" wohl um ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt wird. Vgl. hierzu den Abs.3 des § 265a StGB.
Meine Erlebnisse waren direkt nach der "Erst-sendung" vom Kurzfilm. Ich habe mich scheckig gelacht. Hat der Typ tatsächlich die Fahrkarte geschnappt und gegessen.
Voll geil. Nur der Schaffner hat den Film nicht gesehen, und DER alte Mann müsste 40 Euronen herausgeben. Ya Mon!!! Rastafararei!!!
Kein Kommentar
Hoffe damit gedient zu haben, oder was auch immer zum Spaß an der Sache beitragen kann
Fuzzy
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